Gewerbestrom und Gewerbegas: was für Betriebe anders ist
Für Laden, Büro, Praxis oder Werkstatt gelten andere Regeln als im Privathaushalt. Das betrifft Preise, Widerruf, Fristen und die Art, wie gemessen wird. Hier stehen die wichtigsten Unterschiede.
Wer als Gewerbekunde gilt
Gewerbekunde ist, wer Strom oder Gas für den Betrieb bezieht. Kleine Betriebe mit niedrigem Verbrauch zählen rechtlich teils trotzdem als Haushaltskunden, das hängt vom Verbrauch ab. Welche Einordnung bei dir gilt, steht in deinem Vertrag und auf der Abrechnung.
Preise und Steuern
Bei Gewerbetarifen werden Preise meist netto angegeben, also ohne Umsatzsteuer. Ob du die Steuer als Vorsteuer zurückholst, hängt von deiner steuerlichen Situation ab. Das klärst du mit deiner Steuerberatung. Wir zeigen die Preise im Vergleich netto, damit du sie richtig einordnest.
Widerruf und Fristen
Für Gewerbekunden gilt kein gesetzliches Widerrufsrecht. Deshalb gehen wir Laufzeit und Kündigungsfrist vorher in Ruhe mit dir durch. Lies diese Punkte genau, bevor du unterschreibst.
Auch bei Preisänderungen gibt es einen Unterschied: Nach § 41 Absatz 5 Energiewirtschaftsgesetz muss die Mitteilung bei Haushaltskunden spätestens einen Monat, bei anderen Kunden spätestens zwei Wochen vor der Änderung erfolgen. Das Sonderkündigungsrecht gilt in beiden Fällen, mehr dazu im Beitrag zur Sonderkündigung bei Preiserhöhung.
Laufzeit und Preisbindung
Gewerbeverträge haben oft eine feste Laufzeit und eine Preisbindung. Das gibt Planungssicherheit, nimmt aber Spielraum, wenn die Preise sinken. Achte darauf, wann der Vertrag endet und wie er sich verlängert. Bei mehreren Lieferstellen lohnt eine Liste:
- Vertragsende jeder Lieferstelle
- Kündigungsfrist und Form der Kündigung
- Regelung zur Verlängerung
- Ende der Preisbindung
Mehrere Zähler und Lieferstellen
Hat dein Betrieb mehrere Zähler oder Standorte, braucht jede Lieferstelle eine eigene Zuordnung. Jede Marktlokation hat ihre eigene ID, mehr dazu im Beitrag zur Marktlokations-ID. Am übersichtlichsten ist es, wenn die Verträge zum gleichen Zeitpunkt enden. Wir gehen mit dir durch, welche Lieferstellen du zusammen wechseln kannst.
Standardlastprofil und Leistungsmessung
Kleinere Verbraucher werden mit einem Standardlastprofil abgerechnet, dabei zählt der Jahresverbrauch. Ab einem hohen Verbrauch wird der Lastgang gemessen, die Leistung also in kurzen Abständen. Man spricht dann von registrierender Leistungsmessung. Ab welcher Grenze das gilt, legen die Vorgaben für Netzbetreiber fest, nenne uns einfach die Messart von deiner Abrechnung.
Bei Leistungsmessung hängt der Preis stärker von deinem Lastgang ab als bei kleinen Verbrauchern. Bei sehr hohem Verbrauch holen wir deshalb ein individuelles Angebot ein, ein Standardpreis würde nicht passen.
Was wir von dir brauchen
- die letzten Jahresabrechnungen aller Lieferstellen
- Name des Betriebs und Anschrift jeder Lieferstelle
- eine Ansprechperson, die den Vertrag unterschreiben darf
- Hinweise zur Heizart und zu besonderen Verbrauchern
Häufige Fragen
Geht das auch für meinen Betrieb?
Ja, für Laden, Büro, Praxis oder Werkstatt, auch mit mehreren Zählern. Du siehst die Preise netto. Wichtig: Für Gewerbekunden gilt kein gesetzliches Widerrufsrecht, deshalb gehen wir Laufzeit und Kündigungsfrist vorher in Ruhe mit dir durch. Bei sehr hohem Verbrauch holen wir ein individuelles Angebot ein.
Gilt für Betriebe ein Widerrufsrecht?
Nein, für Gewerbekunden gibt es kein gesetzliches Widerrufsrecht. Lies deshalb Laufzeit und Kündigungsfrist vor dem Unterschreiben genau, wir gehen sie gern mit dir durch.
So geht es weiter
Wähl im Assistenten Gewerbe aus und lad die Abrechnungen hoch, gern mehrere Zähler. Bei hohem Verbrauch holen wir ein individuelles Angebot ein.
Jetzt kostenlos startenDazu passt: Marktlokations-ID finden · Laufzeit, Kündigungsfrist, Preisgarantie
Aktualisiert am 16. Oktober 2026. Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Wir vermitteln Verträge über Partner-Versorger und bekommen dafür eine Provision vom Versorger. Auf den Tarifpreis schlagen wir nichts auf.