Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung
Dein Anbieter kündigt höhere Preise an, und du fragst dich, ob du aus dem Vertrag herauskommst. Oft ja. Hier steht, wann das Sonderkündigungsrecht gilt, wie du es nutzt und worauf du achten solltest.
Wann du außerordentlich kündigen kannst
Hat sich dein Anbieter im Vertrag vorbehalten, Preise einseitig zu ändern, und macht er davon Gebrauch, kannst du kündigen. Nach § 41 Absatz 5 Energiewirtschaftsgesetz geht das ohne Einhaltung einer Frist zum Zeitpunkt, an dem die Änderung wirksam wird.
Für diese Kündigung darf dein Anbieter kein gesondertes Entgelt verlangen. Das Recht gilt auch, wenn der Anbieter andere Vertragsleistungen ändert.
Wie früh dein Anbieter ankündigen muss
Der Anbieter muss dich rechtzeitig und auf einfache, verständliche Weise informieren, in jedem Fall vor Ablauf einer Abrechnungsperiode. Bei Haushaltskunden muss die Mitteilung spätestens einen Monat vor Eintritt der Änderung erfolgen, bei anderen Kunden spätestens zwei Wochen vorher.
In dem Schreiben müssen Anlass, Voraussetzungen und Umfang der Preisänderung stehen. Außerdem muss er dich auf dein Recht hinweisen, den Vertrag zu beenden. Fehlt dieser Hinweis, lohnt sich eine Rückfrage.
Beispiel: so rechnest du die Erhöhung durch
Ein Beispiel mit erfundenen Zahlen: Dein Anbieter hebt den Arbeitspreis von 32 auf 36 Cent je Kilowattstunde an. Bei 3.000 Kilowattstunden im Jahr zahlst du dann 120 Euro mehr. Ändert sich auch der Grundpreis, rechne ihn dazu.
Vergleiche den neuen Preis mit anderen Tarifen, nicht mit dem alten. Der alte Preis ist ab dem Stichtag Vergangenheit.
Woran du die Ankündigung erkennst
Die Mitteilung kommt per Brief oder E-Mail und heißt oft „Preisanpassung“ oder „Information zur Preisänderung“. Sie wird gern mit einer Rechnung oder einem Newsletter verwechselt, deshalb lohnt der zweite Blick. Heb sie auf, sie ist dein Beleg.
Wenn der Anbieter Steuern oder Netzentgelte nennt
Manche Anbieter begründen eine Erhöhung mit höheren Netzentgelten, Steuern oder Abgaben. Ob daraus ein Sonderkündigungsrecht folgt, hängt von Vertrag und Anlass ab. Lies das Schreiben genau, es muss den Anlass nennen. Fehlt er oder ist er unklar, heb das Schreiben auf und zeig es uns.
Was du jetzt tun solltest
- Datum notieren, ab dem der neue Preis gilt.
- Neuen Tarif auswählen und den Start auf dieses Datum legen.
- Die Kündigung rechtzeitig vor dem Stichtag absenden, nicht erst am letzten Tag.
- Brief oder Mail des Anbieters mit hochladen oder aufbewahren.
Wenn du dir nicht sicher bist
Ob in deinem Fall ein Sonderkündigungsrecht besteht, hängt vom Vertrag ab. Hast du eine Preisgarantie, sind Erhöhungen nur eingeschränkt möglich, mehr dazu im Beitrag zu Laufzeit, Kündigungsfrist und Preisgarantie. In der Grundversorgung gilt ohnehin eine kurze Frist, siehe Grundversorgung kündigen.
Schick uns das Schreiben deines Anbieters einfach mit. Wir schauen es mit dir an und planen den Wechsel so, dass er zum richtigen Zeitpunkt startet. Eine Rechtsberatung ersetzt das nicht.
Häufige Fragen
Mein Anbieter erhöht die Preise. Kann ich sofort kündigen?
Ja, in der Regel schon. Bei einer Preiserhöhung muss dir dein Anbieter das vorher ankündigen, und du hast ein Sonderkündigungsrecht zu dem Tag, an dem die neuen Preise gelten. Schick uns einfach den Brief oder die Mail mit, dann kümmern wir uns um den Rest.
Wie früh muss mich der Anbieter über eine Preiserhöhung informieren?
Bei Haushaltskunden spätestens einen Monat vor der Änderung, so steht es in § 41 Absatz 5 Energiewirtschaftsgesetz. Das Schreiben muss Anlass, Voraussetzungen und Umfang der Änderung nennen und auf dein Recht zur Vertragsbeendigung hinweisen.
So geht es weiter
Hast du eine Preisankündigung bekommen, lad sie zusammen mit deiner Abrechnung hoch. Dann sehen wir, zu welchem Datum du wechseln kannst.
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Aktualisiert am 16. Oktober 2026. Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Wir vermitteln Verträge über Partner-Versorger und bekommen dafür eine Provision vom Versorger. Auf den Tarifpreis schlagen wir nichts auf.