Stromanbieter für Eltern oder Angehörige wechseln
Viele kümmern sich um die Verträge ihrer Eltern oder Großeltern. Das ist erlaubt und sinnvoll, wenn ein paar Regeln eingehalten werden. Hier steht, wer unterschreibt, was du bereithalten solltest und wo du aufpasst.
Wer den Vertrag unterschreibt
Vertragspartner des Energieversorgers ist die Person, auf deren Namen der Vertrag läuft. Diese Person muss dem Wechsel zustimmen. Ohne ihr Einverständnis kannst du nichts abschließen, auch wenn du die Rechnungen bezahlst.
Im Assistenten wählst du „Ich mache das für jemand anderen“. Der Vertragsinhaber unterschreibt eine kurze Vollmacht, am Handy oder per Link. Wie die Unterschrift im Einzelfall abläuft, klären wir mit dir, bevor etwas abgeschlossen wird.
Was du bereithalten solltest
- die letzte Jahresabrechnung als Foto oder PDF
- Name und Anschrift des Vertragsinhabers
- Geburtsdatum des Vertragsinhabers für den Vertrag
- die Kundennummer beim bisherigen Anbieter
- die Bankverbindung, erst am Ende und vom Vertragsinhaber selbst
So gehst du praktisch vor
- Die Abrechnung bei der Person abholen oder fotografieren lassen.
- Den Assistenten starten und „für jemand anderen“ wählen.
- Die Vorschläge gemeinsam ansehen und einen Tarif auswählen.
- Die Vollmacht und den Vertrag unterschreiben lassen.
- Die Kündigungsfrist des neuen Vertrags notieren, auf Wunsch erinnern wir daran.
Sprecht vorher darüber
Gib persönliche Daten nur mit Wissen der Person ein, um die es geht. Klärt vorher, wer die Post und die E-Mails zum Wechsel bekommt und wer Rückfragen beantwortet. So gibt es später keine Überraschungen.
Nutzt die Person kein Smartphone oder keine E-Mail, schreib uns vorher. Dann klären wir, wie die Unterschrift in diesem Fall laufen kann.
Was sich für die Person ändert
Nach dem Wechsel kommt die Rechnung von einem neuen Absender, mit neuer Kundennummer. Sag das der Person vorher. Sonst hält sie Briefe des neuen Anbieters schnell für Werbung oder Betrug und wirft sie weg. Die Abschläge laufen weiter vom Konto des Vertragsinhabers, nur eben an den neuen Anbieter.
Wenn jemand nicht mehr selbst entscheiden kann
Ist eine Person nicht mehr in der Lage, selbst zu entscheiden, reicht eine einfache Zustimmung nicht aus. Dann braucht es eine Vorsorge- oder Betreuungsvollmacht, die solche Verträge abdeckt. Das ist eine rechtliche Frage, bei der wir dir nicht helfen können. Eine Beratungsstelle oder das Betreuungsgericht kann dir sagen, was gilt.
Vorsicht bei Haustür und Telefon
Ältere Menschen bekommen häufig Anrufe oder Besuche von Vertretern, die zu schnellen Abschlüssen drängen. Für Verträge, die an der Haustür oder am Telefon entstehen, nennt die Bundesnetzagentur eine Widerrufsfrist von 14 Tagen. Zusammen mit einer vertrauten Person lässt sich in Ruhe vergleichen.
Mehr zum Ablauf des Wechsels steht im Beitrag Anbieter wechseln: Ablauf, Dauer, Kosten.
Häufige Fragen
Ich mache das für meine Eltern. Geht das?
Ja. Im Assistenten wählst du einfach „Ich mache das für jemand anderen“. Der Vertragsinhaber unterschreibt eine kurze Vollmacht, direkt auf deinem Handy oder per Link.
Muss der Vertragsinhaber selbst dabei sein?
Er muss dem Wechsel zustimmen und die Vollmacht unterschreiben. Das geht am Handy oder per Link. Die Unterlagen wie die Abrechnung kannst du für ihn hochladen.
So geht es weiter
Wähl im Assistenten „Ich mache das für jemand anderen“ und lad die Abrechnung der Person hoch. Wir führen dich durch den Rest.
Jetzt kostenlos startenDazu passt: Anbieter wechseln: Ablauf und Dauer · Zählernummer finden
Aktualisiert am 16. Oktober 2026. Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Wir vermitteln Verträge über Partner-Versorger und bekommen dafür eine Provision vom Versorger. Auf den Tarifpreis schlagen wir nichts auf.